Für Verlinkung bitte zahlen!

30.06.2009 | Kategorie: Internet, Top Artikel

In Zeiten der Wirtschaftskrise sind kreative Ideen gefragt, Einnahmen zu steigern. Eine der interessantesten, wenn auch gleich eine der absurdesten Ideen, stammt in diesen Tagen von Hubert Burda (Zeitschriftenverleger). Dieser fordert in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung neben Anderem eine angemessene Beteiligung an den Werbeeinnahmen der dominierenden Suchmaschinen.
Seiner Meinung nach müsse der Gesetzgeber die Verleger vor einer schleichenden Enteignung schützen. Herr Burda beklagt, dass der größte Anteil an Werbeeinahmen nicht unbedingt an hochwertige, journalistische Angebote im Netz fließe, sondern an die marktdominierenden Suchmaschinen, welche auf diese Angebote verlinkten.

Hubert Burda (© Hubert Burda Media)

Hubert Burda (© Hubert Burda Media)

In dem Punkt, dass ein Großteil aller Werbeeinnahmen an den Suchmaschinen-Primus Google fließen, kann man Hubert Burda nicht widersprechen. Jedoch sprudeln die Werbeeinnahmen nicht in die Kassen von Google, weil Herr Burda mit dem Magazin Focus so großartigen Häppchenjournalismus betreiben läßt, sondern die Geschäftsideen der Suchmaschinen-Betreiber, angetrieben durch Google, einfach eine Marktlücke ausgenutzt haben.
Der Gesetzgeber hat Verleger, Journalisten und Autoren bereits ausreichend mit dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Den Suchmaschinen kann man eine unerlaubte Vervielfältigung der Werke nicht vorwerfen. Sie “zitieren” höchstens einen kleinen Auszug aus jeweiligen Werken und verlinken aus diesen Zitaten dann auf die entsprechenden Seiten der Verlage. Genau dieses Vorgehen erlaubt auch das deutsche Urheberrecht. Das Wort “erlauben” ist in diesem Zusammenhang sogar zu schwach gewählt. Nein, es ist sogar erwünscht zu zitieren und auf andere Werke zu verweisen, da dies der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dient.
Das Vorgehen von Google, ohne Einholung einer Genehmigung, ganze Buchpassagen zu digitalisieren und zu veröffentlichen ist unredlich. Hier steht jedoch der juristische Weg offen, denn dieses Vorgehen ist nicht durch das Recht auf Zitate abgedeckt.

Statt absurde Forderungen aufzustellen, schlägt gedankendunst.de Herrn Burda vor, einfach folgende robots.txt in allen Angeboten aufzunehmen:

User-agent: *
Disallow: /

Dieser Schritt wird die Suchmaschinen dazu verleiten, seine Angebote nicht mehr zu indexieren. Durch fehlende Verweise und Zitate der Suchmaschinen können diese keine Werbeerlöse durch Inhalte der Hubert Burda Media erwirtschaften. Hoffentlich führt unser Tipp nicht zur größten Firmenpleite des 21. Jahrhunderts. Wir würden Google und Co vermissen.
Dem Mitbewerber Axel Springer empfehlen wir die Durchsetzung einer 10 prozentigen Umsatzbeteiligung an Kiosken zu erwirken, denn ohne die leicht bekleidete Dame auf der Titelseite der BILD würde dort niemand ernsthaft von uns den Kauf eines Schokoriegels in Betracht ziehen.

Tags: , ,

Kommentieren